Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss nicht spruchreif und fragwürdig
In der Bundespressekonferenz am 15. Juli hatte der Kanzler diese These vertreten, allerdings auch zu Ausdruck gebracht, dass die Kürzungsvorhaben bisher nur eine Idee seien, aber noch keinen Gesetzescharakter hätten. Das Statistische Bundesamt hatte seine Veröffentlichung mit der bemerkenswerten Feststellung eingeleitet: „Momentan wird über eine Reform des staatlichen Unterhaltsvorschusses für Kinder von Alleinerziehenden diskutiert.“
Die Kernbotschaften der destatis-Pressemitteilung vom 23. Juli 2026 lauteten wörtlich
- Knapp jede fünfte Familie 2025 mit alleinerziehendem Elternteil
- 373 000 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren leben bei Alleinerziehenden
- Alleinerziehende Mütter arbeiten häufiger in Vollzeit als Frauen in Paarfamilien
- Alleinerziehende und ihre Kinder sind überdurchschnittlich oft armutsgefährdet
Alleinerziehende Mütter arbeiten häufiger in Vollzeit, alleinerziehende Väter seltener als Mütter und Väter in Paarfamilien
Signifikant im Widerspruch zur Kanzler-Forderung, alleinerziehende Mütter sollten mehr arbeiten, steht die destatis-Feststellung: „Alleinerziehende Mütter arbeiten häufiger in Vollzeit als Mütter mit einem Partner oder einer Partnerin, bei alleinerziehenden Vätern ist es umgekehrt. Im Jahr 2025 arbeiteten 38,6 % der 956 000 erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter mit Kindern unter 18 Jahren in Vollzeit. Bei Müttern, die in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft lebten, lag die Vollzeit-Erwerbstätigenquote bei 30,7 %. Der Anteil der erwerbstätigen alleinerziehenden Väter mit minderjährigen Kindern, die in Vollzeit arbeiten, war mit 83,8 % hingegen niedriger als der von Vätern in Partnerschaft (91,5 %).Insgesamt lag die Erwerbstätigenquote von Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren im vergangenen Jahr bei 71,8 %. Väter (82,8 %) waren dabei häufiger erwerbstätig als Mütter (69,8 %).“
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