zwd Berlin. Laut BMBFSFJ besetzen Frauen mit einem Anteil von 47 Prozent etwas weniger Positionen in den Führungsriegen der Bundesverwaltung als in der paritätischen 50-Prozent-Zielvorgabe bis Dezember 2025 vorgesehen. Bundesfamilienministerin Karin Prien (Union) betonte am Montag, dass die Verwaltung des Bundes ihrer Vorbildfunktion als Arbeitgeberin gerecht werden müssten. Die erreichte Frauenrate nannte Prien „ein deutliches Zeichen für Gleichstellung“. Man strebe weiter gleiche Teilhabe an. „Attraktive Rahmenbedingungen“ sollten es Frauen ermöglichen, im öffentlichen Dienst des Bundes Führungsrollen zu übernehmen, sichere Arbeitsverhältnisse dafür sorgen, dass Beschäftigte Beruf, Familie und Pflege vereinbaren können.
Nach Angaben des BMBFSFJ ist der Frauenanteil in den Chef:innenetagen der Bundesverwaltung seit Inkrafttreten des ersten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG) vor 20 Jahren um 14 Prozent gestiegen. Durch das im zweiten FüPoG (2021) verankerte Ziel der 50-prozentigen Besetzung der Leitungsfunktionen wurden Einrichtungen und Behörden verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die Frauenrate in den obersten Bundesbehörden lag gemäß Daten des Gleichstellungsindex 2026 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) demgegenüber Mitte 2025 bei 44,7 Prozent, ein Zuwachs im Vorjahresvergleich um + 0,4 Prozent. 16 der insgesamt 25 Behörden sowie die Bundesbank beschäftigten weniger als die Hälfte Frauen in Führungspositionen. Die niedrigsten Anteile wiesen das Bundesverfassungsgericht (36 Prozent), das Bundesverteidigungsministerium (37 Prozent) und das Auswärtige Amt (38 Prozent) auf, die meisten Frauen in Leitungsämtern arbeiteten im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (53 Prozent), im Bundesministerium für Gesundheit (55 Prozent) und im BMBFSFJ (70 Prozent).
DF: Gleichstellungspolitik braucht Ausbau des Sozialstaates
Wie der DF am 26. Juni mitteilte, stimmten seine über 60 Mitgliedsvereine auf der Jahresversammlung für einen umfangreichen Katalog von 38 Forderungen, mit denen sie sich „gegen Sozialabbau und eine allgemeine Depriorisierung von Gleichstellungspolitik durch die Reformpläne“ der Bundesregierung wenden. Im Hinblick auf die Vorhaben der Koalition traten die Frauenverbände dabei in mehreren Resolutionen für „gleichstellungspolitisch konsistente Rahmenbedingungen“ ein, damit Frauen nicht unter den Sparplänen zu leiden hätten. In „Demokratie braucht Gleichstellung“ konstatiert DF, ohne wirkliche Gleichstellung bleibe die Demokratie unvollständig. Angesichts weltweit erstarkender rechtspopulistischer, fundamentalistischer und antifeministischer Tendenzen einerseits, gehemmter geschlechtergerechter Fortschritte und fortdauernder Ungleichheiten in der Bundesrepublik andererseits hebt der DF hervor, wirksame Gleichstellungspolitik setze „den Ausbau des Sozialstaats und eine bedarfsgerechte Finanzierung öffentlicher Daseinsvorsorge voraus“.
Kritik an Koalition: Geplante Reformen benachteiligen Frauen:
Die Frauenorganisation ruft Bund, Länder sowie Kommunen u.a. auf „mit aufeinander abgestimmten Aktionsplänen die vorhandenen Gender Gaps“ zu beseitigen. Im Beschluss „Für echte Strukturreformen statt Kürzungen zulasten von Frauen“ kritisiert der DF, die von der Koalition beabsichtigten Maßnahmen bei Kranken- und Pflegeversicherung würden „strukturelle Benachteiligungen von Frauen verstärken“ sowie „Kosten und Risiken von den sozialen Sicherungssystemen in private Haushalte“ verlagern. Stattdessen seien solche Gegebenheiten herzustellen, welche die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen über sozialversicherte, nach Tarifen entlohnte Erwerbstätigkeit stärken. Man müsse das getrennte Besteuern von Ehegatten nach Verdienst reformieren und geringfügige Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig machen.
In einer anderen Resolution fordert der DF die Regierung auf, die EU-Richtlinie für Entgelttransparenz unverzüglich umzusetzen und bemängelt, dass die Bundesrepublik bis zur Frist am 07. Juni diesbezüglich kein geltendes Gesetz eingeführt habe. Dieser Verstoß gegen EU-Recht schwäche die Durchsetzung gleicher Löhne, benachteilige Arbeitnehmer:innen und schaffe gleichzeitig für Unternehmen eine unsichere Rechtslage. Es gebe jedoch dringenden Handlungsbedarf, da der Gender Pay Gap immer noch 16 Prozent betrage und das bisherige Entgelttransparenzgesetz, wie Evaluationen belegten, unwirksam sei. Überdies plädiert der DF dafür, die zum großen Teil von Frauen geleistete Care-Arbeit in ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung anzuerkennen. Diese abzusichern, stelle eine „staatliche Verpflichtung“ dar. Weitere Forderungen betreffen Gesundheit, Gewaltschutz, Migration und Digitalisierung.
SPD: Strukturelle Ursachen von Frauenarmut konsequent bekämpfen
Die diesjährige GFMK unter sächsischem Vorsitz legte bei ihrer Haupttagung in Dresden am 18. und 19. Juni einen Fokus auf gleichwertige Teilhabe von Frauen durch gerechten Zugang zu Ressourcen, einen ganzheitlichen Ansatz von Frauenarmut und deren effektives Bekämpfen. Die sächsische Sozialministerin und Vize-Ministerpräsidentin Petra Köpping (SPD) plädierte dafür, „strukturellen Ursachen von Frauenarmut“ am Ursprung entgegenzuwirken, mit konkreten Maßnahmen für ökonomische Unabhängigkeit von Frauen, spürbaren Entlastungen für familiäre Care-Arbeit ebenso wie einer verlässlichen Datengrundlage. Nur gerechte Rahmenverhältnisse könnten Frauen in allen Phasen ihres Lebens Entscheidungsfreiheit gewährleisten. Die GFMK habe eindeutige, benötigte „Forderungen und Prüfaufträge“ an die Regierung gerichtet, erklärte Köpping, nun brauche man erkennbare Taten, die Frauen die für ein selbstbestimmtes Leben erforderliche Sicherheit verschaffen.
Die ebenfalls zu den Beratungen eingeladene Bundesfamilienministerin Prien unterstrich die Bedeutung, die wirtschaftliche Eigenständigkeit für echte Gleichstellung besitze. Ökonomisch unabhängig zu sein, stelle eine „Grundlage für starke Familien“ dar. Eine Gesellschaft, wo Frauen wie Männer wirtschaftlich eigenständig seien, profitiere von „den Fähigkeiten und dem Potenzial“ der ganzen Bevölkerung. Die schleswig-holsteinische Gleichstellungsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Aminata Touré (Die Grünen) setzte sich ähnlich wie der DF dafür ein, die von der Bundesregierung geplanten Sozialreformen müssten auch einen Beitrag leisten, „die Situation von Frauen grundsätzlich zu verbessern und strukturelle Benachteiligungen zu beseitigen“. Bei Rente und Pflege, Erwerbs- und Sorgearbeit befänden sich Frauen vielfach im Nachteil und würden daher tendenziell ein höheres Armutsrisiko tragen.
Leitantrag: Ungerecht verteilte Ressourcen bewirken ungleiche Chancen
Gleichwertige Teilhabe als das zentrale Ziel der Gleichstellungspolitik bedeute, dass alle Menschen ungeachtet ihres Geschlechts oder anderer, persönlicher Merkmale in sämtlichen Lebensbereichen über die erforderlichen Ressourcen verfügen sollten, um „ihre Fähigkeiten entfalten, gesellschaftlich mitgestalten und ein selbstbestimmtes Leben (…) führen“ zu können, heißt es in dem vom Land Sachsen eingereichten Leitantrag. In ungleich verteilten Ressourcen erkennen die Verfasser:innen ein „erhebliches Problem“, da ca. ein Fünftel der Bevölkerung in der Bundesrepublik durch Armut oder soziale Ausgrenzung (AROPE) gefährdet sei. Dieses Risiko sei statistischen Daten zufolge maßgeblich geschlechtsspezifisch bestimmt. Ungünstigere Chancen von Frauen auf Teilhabe wertet der Antrag als Anzeichen einer weiterhin patriarchal geprägten Gesellschaft mit ungleichberechtigt zugänglichen Ressourcen.
Frauen verfügten z.B. über geringere Einkommen, verrichteten mehr unbezahlte Care-Arbeit als Männer, arbeiteten daher häufiger in Teilzeit und seien weiter in Entscheidungspositionen unterrepräsentiert. Besonders stark betroffen von den strukturellen Unterschieden und den resultierenden, beschränkten Teilhabechancen seien Alleinerziehende, Migrantinnen, beeinträchtigte Frauen oder Seniorinnen. Der Leitantrag der GFMK wurde mehrheitlich angenommen. Als einziges Bundesland stimmte das CSU-geführte Bayern nicht für die Vorlage, mit der Begründung, es erkenne zwar Handlungsbedarf beim Thema Frauenarmut an, unterstütze aber nicht die empfohlenen Maßnahmen, insbesondere die sozial- und steuerpolitischen Vorschläge, wie diegesonderte Ehegatten-Besteuerung.
GFMK fordert Entgelttransparenz und flexible Arbeitszeitmodelle
Die Frauen- und Gleichstellungsminister:innen fordern die Bundesregierung auf, im Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) geschlechtsbezogene Vermögensdaten zu erfassen, diese nach weiteren Merkmalen, z.B. Familienstand oder Migrationshintergrund, zu differenzieren und zu prüfen, ob man auch Daten zum Armutsrisiko von tin*-Personen (trans*, inter*, nicht-binär) als für AROPE vulnerabler Gruppe erheben könne. Darüber hinaus solle die Regierung bereits eingerichtete Programme, die Rollenbildern und Klischees entgegenarbeiten, fortführen und auf mehrfachdiskriminierte Menschen erweitern. Um Frauen ökonomisch eigenständiger zu machen, appelliert die GFMK wie der DF an die Koalitionsregierung, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie unmittelbar und konsequent in bundesdeutsches Recht zu übertragen, Fehlanreize bei der Einkommensbesteuerung (gesonderte Steuerklassen für Ehegatten je nach Verdienst) zu beseitigen und flexible, bedarfsgerechte Arbeitszeitmodelle zu unterstützen.
Ebenso empfiehlt die GFMK der Regierung, eine bundesweite Kampagne durchzuführen, die über partnerschaftliches Aufteilen von Care- und Erwerbsarbeit aufklärt, und gleichberechtigte Übernahme von Aufgaben über Regelungen im Bundeselterngeld- und -Elternzeitgesetz verstärkt zu fördern. Familienpolitik sollte nach dem Willen der Gleichstellungsminister:innen schwerpunktmäßig eine verlässliche, qualitätvolle Infrastruktur zur Kinderbetreuung von der frühen Bildung bis zu weiterführenden Schulen ausbauen. Außerdem bringen sie wie der DF Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige ins Spiel bzw. Weiterentwickeln vorhandener Maßnahmen, um sie besser finanziell abzusichern. Die GFMK schlägt vor, für gewaltbetroffene Frauen Verfahrensabläufe zu vereinfachen und ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit zu fördern. Um ein durch Armut erhöhtes Gesundheitsrisiko einzudämmen, seien Krankenversicherungen allgemein, d.h. auch für insbesondere gefährdete Personenkreise wie Sexarbeiterinnen oder geflüchtete Frauen, diskriminierungsfrei zugänglich zu machen. Außerdem ersuchen die Länderminister:innen die Regierung, hinsichtlich der Ratschläge der Rentenkommission die Absicht zu berücksichtigen, den Gender Pension Gap von 36,2 Prozent zu verringern. Insgesamt votierte die GFMK für 30 inhaltsbezogene Resolutionen zu Gleichstellung, Erwerbsleben, Gewaltschutz, Frauengesundheit, EU-Geschlechterpolitik, Migrantinnen und LGBTQI+.