zwd Berlin. Der Digitalpakt 2.0 schaffe die Voraussetzungen für Prozesse zeitgemäßer, struktureller Veränderungen, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drs. 21/ 3921) auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion (Drs. 21/ 3622) zur Förderung von Medienbildung und Digitalkompetenzen. Dazu zählt sie bessere digitale Infrastruktur und geschulte Lehrer:innen sowie innovative Methoden des Lehrens und Lernens, die auch Künstliche Intelligenz (KI) mit einbeziehen. Die Umsetzung des neuen Digitalpaktes setze überdies bewusst auf ein geringeres Maß an Bürokratie. Indem man digitale Medien und Bildungssoftware gezielt fördere, würden „moderne Lehr- und Lernumgebungen“ ermöglicht, heißt es in dem am 05. Februar im Parlament veröffentlichten Regierungsschreiben weiter. Digitalisierung sei dabei „ganzheitlicher“, nach einem umfassenden Ansatz gedacht.
Prien: Qualitätsentwicklung und digitale Kompetenzen sind zentral
Beim Digitalpakt 2.0 handle es sich „nicht nur um eine Fortsetzung“ des Vorläufer-Modells, sondern dieser besitze „eine ganz neue Qualität“, betonte Bundesbildungsministerin Prien bei der Vorstellung in der (teilöffentlichen) Sitzung im Bildungs-Ausschuss des Bundestages am 14. Januar. Den Pakt beurteilte Prien als bildungspolitisch, doch auch hinsichtlich der „Wiederherstellung unserer Wirtschaftskraft“ als bedeutsam. Ebenso habe das Vorhaben mit „demokratischer Teilhabe und gleichwertigen Lebensverhältnissen“ zu tun. Bereits bei der Einigung auf der Konferenz der Bildungsminister:innen (BMK) der 16 Bundesländer im Dezember hatte Prien den Digitalpakt 2.0 als „wichtige(n) Beitrag“ zu gleichwertigen Bildungschancen charakterisiert, wobei man sicherstelle, dass alle Schüler:innen, unabhängig vom Wohnort, von Digitalisierung profitieren würden.
Über die in der Regierungsantwort auf die Grünen-Anfrage genannten Teilkomponenten hinaus hob die Ministerin den „Primat des Pädagogischen“ hervor, der immer gelte. Man habe ganz bewusst den früheren DigitalPakt Schule inhaltlich weiterentwickelt, so dass dieser über die anfänglichen Ziele weit hinausreiche. Debatten darüber, inwieweit digitale Tools sinnvoll zu verwenden seien, müssten immer wieder berücksichtigt werden, so Prien. Zwar regle der neue Digitalpakt auch das Beschaffen erster digitaler Geräte sowie „Wartungs- und Supportstrukturen“, zentrale Aufgabe bleibe es jedoch, die „Qualitätsentwicklung in Schule und Unterricht“ voranzubringen. Als weiteres, wichtiges Ziel nannte sie, dass Schüler:innen souverän digitale Kompetenzen herausbilden, so dass sie sich „in der digitalen Welt“ zurechtfinden, „gut lernen“ und sich in Berufsbildung bzw. Hochschule durchsetzen.
Digitales Lehren und Lernen soll bessere Anwendung garantieren
Durch die Initiative Digitales Lehren und Lernen als drittem Handlungsstrang sorge man dafür, dass innovative Forschungsansätze „viel stärker praxisorientiert“ in die Klassenzimmer gelangen. Länderübergreifende Vorhaben lobte die Ministerin als „eine der wesentlichen Errungenschaften“, wo der Bund gemeinsam mit den Ländern u.a. digitale Tools entwickle. Einen Fokus lege der neue Digitalpakt auf Nutzung von KI. Laut Prien wird nach weiterer Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen die letztgültige Fassung der Vereinbarung den Ländern zur Ratifizierung übergeben. Mit der Unterschrift der Ministerin tritt die Maßnahme in Kraft, die rückwirkend vorzeitig zum 01. Januar 2025 beginnt, damit die Länder „etwaige Beschaffungsprozesse“ fortführen können. Sie umfasst Bund- und Ländermittel für schulische Digitalbildung von jeweils 2,5 Mrd. Euro für 2026 bis 2030.
SPD legt Schwerpunkt auf digitale Lehrkräfte-Bildung
Die Vorsitzende des Bildungsausschusses Saskia Esken (SPD) zeigte sich über die Bund-Länder-Vereinbarung erfreut, durch welche „ein großer, wichtiger Erfolg gelungen“ sei. Bereits der DigitalPakt Schule wie auch die Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) hätten Ausstattung von Schulen für „zeitgemäßes, digitales Lernen (…) vorangebracht“ und den Vorrang der Pädagogik herausgearbeitet. Esken legte einen Schwerpunkt auf die mögliche Rolle der digitalen Kompetenzzentren für die Initiative zum digitalen Lehren und Lernen sowie der – bis 2023 geförderten - Qualitätsoffensive Lehrerbildung. Bildungsministerin Prien bemerkte kritisch, bei den „stark wissenschaftsorientiert(en)“ Zentren zur digitalen Lehrkräfte-Fortbildung habe es kaum „Anbindung an die Schulseite“ gegeben.
Im Hinblick auf das Problem „zersplitterte(r) Zuständigkeiten“ im föderalen System wie zwischen Ressorts forderte sie, man müsse „einfach besser werden“ und verstärkt die „Nutzbarkeit (…) gewährleisten“. Nach Angaben des Bildungsministeriums (BMBFSFJ) finanziert bei der Initiative zum digitalen Lehren und Lernen der Bund den Forschungsanteil, die Länder übernehmen die Praxisseite. Wie Prien auf Nachfrage von SPD-Politikerin Esken zu erkennen gab, überlegt das BMBFSFJ, wie man, „eine neue Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ aufsetzen könne. Die Ministerin sieht das als wünschenswert an, obschon es, wie alle übrigen Vorhaben, „unter Finanzierungsvorbehalt“ gestellt sei. Qualität bei der Lehre:innen-Bildung sei ein Innovationsfeld, „wo der Bund unterstützen sollte“, bekräftigte sie.
Die Grünen: Digitale Bildung braucht dauerhafte Finanzierung
Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion Dr. Anja Reinalter begrüßte den Digitalpakt, kritisierte aber den langandauernden „Schwebezustand“, der nachAuslaufen des Vorgänger-Paktes bei Kommunen, Schulträgern und Lehrkräften „für erhebliche Planungsunsicherheit“ gesorgt habe, trotz der vom vormaligen grünen Bundesbildungsminister Cem Özdemir (im Dezember 2024) verhandelten „tragfähige(n) Vereinbarung mit den Ländern (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete),.Die „haushaltspolitischen Spielchen" der Koalition hätten diese Wirkung noch unnötig gesteigert.
Reinalter bemängelte besonders das finanzielle Gesamtvolumen des Paktes, das geringer ausfalle als beim DigitalPakt Schule und aus Sicht der Grünen „hinter den Möglichkeiten des Sondervermögens (Infrastruktur)“ zurückbleibe. Schon zur BMK im Dezember hatte die Grünen-Politikerin moniert, dass der Finanzumfang bei dem an Schulen immer noch „enormen Investitionsbedarf“ die tatsächlichen Aufwendungen nicht komplett decken werde. Als entscheidend stellte Reinalter heraus, dass ein „befristetes Förderprogramm“ den Erfordernissen von digitaler Bildung als „Daueraufgabe“ nicht gerecht werde, und drängte darauf, diese – um immer erneute Lücken bei der Mittelvergabe zu vermeiden - permanent finanziell abzusichern. Ministerin Prien hält eine solche dauerhafte Finanzierung für verfassungsrechtlich derzeit nicht möglich, lenkte andererseits ein, man müsse im Verlaufe der Jahre bewerten, „ob wir eine Dauerstellung des Digitalpaktes brauchen“.
Linke fordern gerechtere Mittelverteilung nach sozialen Indikatoren
Die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion Maren Kaminski zog den von Ministerin Prien angewendeten Begriff der Innovation “pädagogisch und bildungspolitisch“ in Zweifel, skandinavische Länder würden inzwischen nicht bloß auf Digitalisierung setzen. Im Dezember hatte Kaminski für „politische Lösungen“ für einen pädagogisch abgesicherten Gebrauch von Smartphones und KI an Schulen plädiert. Medienkompetenz müsse „als Lebenskompetenz“ verstanden werden. Im von der Linken-Politikerin als Beispiel zitierten Finnland seien „kritisches Denken“ und „Erwerb von Medienkompetenz“ für alle Schulfächer festgeschrieben. Wie die Grünen beanstandete Kaminski, dass der Digitalpakt nicht ebenso ausfinanziert sei wie das Vorläufer-Modell.
Unter Rückgriff auf Erfahrungen in der Corona-Krise, als „Kinder aus bildungsfernen Familien (…) sehr, sehr abgehängt“ gewesen seien, verwies die Linken-Sprecherin im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse auf den Digital Divide (engl. digitale Kluft). Nach Auffassung von Kaminski sollte der Bund mehr unterstützen, um diese auszubalancieren. Forschungsprojekte im Digitalpakt könnten sich der digitalen Spaltung widmen, um ungerechte Bildung zu verringern. Während das Startchancen-Programm anerkenne, dass „Schulen unterschiedliche Bedingungen haben“ und „Ungleiches ungleich gefördert werden muss“, finanziere man beim Digitalpakt 2.0 „nach wie vor nach dem Königsteiner Schlüssel“, d.h. die Mittel werden zu jeweils zwei bzw. einem Drittel über Steueraufkommen und Bevölkerungszahl verteilt. Kaminskis Frage, ob man bei der Vereinbarung diskutiert habe, den Digitalpakt, wie von der GEW vorgeschlagen, „nach sozialen Indikatoren“ auszurichten bzw. ob man dementsprechend nachsteuern könne, ließ die Ministerin unbeantwortet.
Bund fördert innovative Herangehensweisen für Digitalunterricht
Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Jasmina Hostert wertete den am 18. Dezember vereinbarten Digitalpakt 2.0 als „starkes Signal“ für künftige Entwicklung an Schulen und bundesdeutsche digitale Bildung. Mit 250 Mill. Euro fördert der Bund demnach praxisorientierte Forschung mit dem Ziel, über fünf Forschungscluster und eine wissenschaftsgeleitete Transferstelle „innovative Ansätze für digitalen Unterricht“ zu entwerfen und Lehrkräfte speziell auf die Anforderungen vorzubereiten. Der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Tomi Neckov befürwortete die auf Anraten der Lehrkräfteverbände vereinfachten Antragsverfahren, die Schulen wie Schulträger „sehr entlasten“ würden, wandte aber ein, dass Kosten ohnehin einkalkulierter Digital-Projekte durch die Länder mit bis zu 2,0 Mrd. Euro auf die Investitionen anrechenbar sind. Im übelsten Fall könnten deren Finanzanteile faktisch von 2,5 Mrd. Euro auf lediglich 0,5 Mrd. Euro sinken.
GEW und VBE: Höhere Investitionen für schulische Bedarfe erforderlich
Der Chef des VBE-Bundesverbandes verlangte daher, auch angesichts von mittlerweile vollzogenen technischen Fortschritten, vor allem durch den Einsatz von KI, „zusätzliche Investitionen“. Nach Aussagen von Neckov sind viele Bundesmittel für Maßnahmen zum Verbessern von Infrastruktur verplant, während man Finanzen für „neues Lehren und Lernen“ brauche, weshalb er empfahl, mit den Verhandlungen für einen Folge-Digitalpakt 3.0 anzufangen. Die GEW hatte sich schon zur 4. BMK am 26. Juni dafür eingesetzt, die Gesamthöhe der Fördersumme für den Digitalpakt aufzustocken.
Wie Grünen-Politikerin Reinalter unterstrich GEW-Vorstandsmitglied im Bereich Schule Anja Bensinger-Stolze Digitalisierung an Schulen als Daueraufgabe, die man „auf Bundesebene (…) stärker priorisieren“ müsse. GEW-Studien hatten bezüglich des ersten DigitalPaktes (2020) einen weitaus höheren Bedarf von mindestens 20,0 Mrd. Euro für fünf Jahre errechnet. Das Mitglied des GEW-Vorstandes für Weiterbildung Ralf Becker mahnte, statt über den Königsteiner Schlüssel die Mittel für eine „sozial ausgewogene und gerechte Steuerung“ des Digitalpaktes auf Grundlage sozialer Indikatoren zuzuweisen, damit sie „dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden“. Er rief dazu auf, gezielt „finanzschwache Kommunen und schlecht ausgestattete Schulen“ zu fördern.
Dritter Fortschrittsbericht: 97 Prozent der Bundesmittel verwendet
Im Einzelnen sieht die Digitalvereinbarung dem BMBFSFJ zufolge ein effizienter gestaltetes Verfahren vor. Durch die ganzheitliche Herangehensweise werde der „gesamte digitale Lernraum“ gestärkt. Pauschalierte Zuweisungen an kommunale Schulträger würden den bürokratischen Aufwand beträchtlich reduzieren, wodurch sich die Maßnahmen rascher und unkomplizierter umsetzen ließen. Insgesamt stimmt der Digitalpakt 2.0 wesentlich mit dem Ergebnis der Verhandlungen unter der Vorgängerregierung vom 13. Dezember 2024 überein, das ebenfalls 5,0 Mrd. Euro Fördermittel über denselben Zeitraum für erweiterte digitale Infrastruktur, Unterrichtsentwicklung und die Initiative Digitales Lehren und Lernen projektierte.
Beim DigitalPakt Schule (2019 – 2024) hatte der Bund 6,5 Mrd. Euro geliefert, ergänzt durch die Eigenanteile der Länder und Kommunen. Fast alle bundesweit ca. 30.000 Schulen zogen Vorteil aus dem Programm, das flächendeckendes WLAN, Modernisieren von Netzinfrastruktur an Schulen, Anschaffung von Digitalgeräten (PCs und Laptops) sowie Technik für Präsentationen ermöglichte. Wie der dritte Umsetzungsreport des BMBFSFJ (2023 – 2024) darlegt, flossen 97 Prozent der zur Verfügung gestellten Bundesmittel in laufende bzw. abgeschlossene Maßnahmen zur digitalen Schulbildung und hätten einen „deutlichen Modernisierungsschub“ bewirkt.