EU-DEBATTE | GEWALT GEGEN FRAUEN : Europäisches Parlament stimmt für Konsensregel bei Sexualgewalt

30. April 2026 // Ulrike Günther

Mit überwältigender Mehrheit hat das Europäische Parlament (EP) für die „Nur Ja heißt Ja“-Regelung bei Vergewaltigung gestimmt. Es fordert die Europäische Kommission (EC) auf, für die EU Rechtsvorschriften einer konsensbasierten Definition vorzulegen. EU-Staaten, deren Gesetze die Straftat von Gewalt abhängig machen, sollen sich an internationale Standards anpassen. Opfer müssten überall in der EU umfassenden Schutz erfahren. Auch die SPD setzt sich für einen Paradigmenwechsel.ein.

Das EP macht sich bei sexualisierter Gewalt für die Ja-heißt-Ja-Regel stark. - Bild: EP/ Fred Marvaux
Das EP macht sich bei sexualisierter Gewalt für die Ja-heißt-Ja-Regel stark. - Bild: EP/ Fred Marvaux

zwd Berlin. Bei der namentlichen Stimmabgabe zum Report über die Bedeutung von auf Einverständnis basierenden Gesetzen zu Vergewaltigung in der EU und der darin enthaltenen Entschließung votierten am Dienstag 447 EU-Parlamentarier:innen, überwiegend der sozialdemokratischen, christdemokratischen, liberalen, grünen und linken Fraktion, für die Vorlage, 160 dagegen, 43 enthielten sich. Das EP begrüßt in dem Antrag, dass immer mehr EU-Länder – in neuerer Zeit Frankreich, Polen (beide 2025) und die Niederlande (2024) - übereinstimmend mit der Istanbul-Konvention (IK) auf Einverständnis gegründete Definitionen geschlechtsspezifischer Gewalt eingeführt haben, und appelliert an die EC, die Ratifikation des Europarats-Übereinkommens in den noch übrigen Staaten (Bulgarien, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Litauen) voranzubringen. Es mahnt die Mitglieds-Staaten, internationale Standards für Menschenrechte einzuhalten, zu denen eine konsensbasierte Bestimmung von Vergewaltigung im Strafrecht gehöre.

EP: Nur Ja heißt Ja verschafft Opfern Zugang zur Gerechtigkeit

Die Parlamentarier:innen zeigen sich überzeugt, dass bloß eine auf mangelndem Einvernehmen beruhende Begriffserklärung einen angemessenen, trauma-sensiblen, fakten-gestützten Rahmen bietet, um Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen. Unter derartigen Gesetzen würden mehr Gewalttaten angezeigt und verurteilt, Betroffene hätten bessere Aussichten auf Heilung. Damit unternimmt das EP einen neuen Vorstoß, die „Nur Ja heißt Ja“-Regel als einheitliche Vorschrift im EU-Strafrecht zu etablieren, nachdem im Europäischen Rat (EUCO) 2024 der Versuch, diese in die EU-Gewaltschutzrichtlinie aufzunehmen, u.a. von der Bundesrepublik, Frankreich und Ungarn blockiert wurde. Dabei fordern die EP-Politiker:innen die Kommission auf, bei sämtlichen relevanten Maßnahmen über einen intersektionalen, Opfer-zentrierten Ansatz den Zugang zum Rechtswesen zu garantieren und Gleichstellung zu verwirklichen.

LIBE-Berichterstatterin: IK verpflichtet zur Konsensregel

Die Berichterstatterin des EP-Justizausschusses (LIBE) Evin Incir (S & D) monierte, es sei nicht nur „eine Gesetzeslücke“, sondern „moralisches Versagen“, dass die Gesetzgebung in einigen EU-Ländern den weiblichen Körper weniger stark und eindeutig schütze als zahllose, profane Rechtsobjekte, indem sie sexuelle Handlungen ohne Einwilligung nicht als Vergewaltigung anerkenne. „Nur Ja darf Ja heißen, überall und für jeden“, betonte Incir in der dem Abstimmungsprozess vorgeschalteten Parlaments-Debatte vom Montag. Sie bekräftigte, dass die EU schon jetzt mit Paragraph 83 des EU-Vertrages (EUV) - der sexuelle Ausbeutung als schwere, durch einheitliche Mindestvorschriften zu umgrenzende Straftat auflistet - über die rechtliche Grundlage verfüge, in diesem Sinne gegen Vergewaltigung einzuschreiten. Noch eindeutiger verpflichte die IK (in Artikel 36) die Unterzeichner-Staaten, Vergewaltigung auf der Basis von fehlendem Einvernehmen zu bestimmen, wobei die Person ihr Einverständnis freiwillig, aus freien Stücken heraus erteilen müsse.

S & D-Politikerin Incir prangerte an, dass sich Frauen in der EU in Fällen von Vergewaltigung beim Zugang zur Gerechtigkeit mit erheblichen Hürden konfrontiert sehen. Die weitaus meisten Taten würden nicht gemeldet, sehr wenige resultierten in einer Verurteilung. Jede dritte EU-Frau über 15 Jahre hat nach Angaben der EU-Parlamentarierin körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren, unter 14 Prozent würden dies zur Anzeige bringen, bei lediglich einer von 200 Vergewaltigungen würde der Täter bestraft. Angesichts einer „Vergewaltigungs-Kultur“, wo z.B. im digitalen Raum Tipps zum Ausführen des Verbrechens innerhalb weniger Tage Millionen Seitenaufrufe erreichen, warb Incir für eine „Kultur des Einverständnisses“. Da Gesetze Normen prägten, bedeuteten „konsensbasierte Rechtsvorschriften (…) nicht einfach nur eine Gesetzreform“, und zwar „gesellschaftlichen Wandel“.

EU-Kommissarin: Gleichstellungsstrategie fördert Reformen

Die liberale EU-Gleichstellungskommissarin Hadja Lahbib (Mouvement Réformateur) unterstützte den von den federführenden Komitees für Justiz (LIBE) und Frauenrechte (FEMM) gemeinsam erarbeiteten Initiativ-Bericht, dessen Botschaft, EU-weit eine auf fehlendem Einverständnis beruhende Definition von Vergewaltigung durchzusetzen, nannte sie eine „absolute Priorität“. Die von der EC (im März) veröffentlichte Gleichstellungsstrategie (2026 – 2030) unterstreiche dieses Engagement. Demnach werde die Kommission staatliche Reformen fördern, die konsensbasierte Begriffsbestimmungen von Vergewaltigung einführen. Überdies werde die EC eine Bestandsaufnahme der in den EU-Staaten geltenden Rechtsvorschriften durchführen, um – auch gesetzgeberische - Handlungsbedarfe zu ermitteln und sicherzustellen, dass die Konsensregel in der gesamten EU gültig sei.

Lahbib befürwortete, dass der Bericht einen Fokus auf die Umsetzung der – 2024 vom EUCO angenommenen - EU-Richtlinie zum Bekämpfen von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt lege, und versicherte, dass sich die EC uneingeschränkt für die Verwirklichung zentraler Maßnahmen in allen EU-Ländern einsetze. Die Gleichstellungskommissarin verwies auf die laufenden Trilog-Verhandlungen, die in einer Neufassung der EU-Richtlinie gegen sexuellen Kindesmissbrauch für unter 18-Jährige eine vereinheitlichte, auf mangelndem Konsens basierende Bestimmung von Vergewaltigung verankern sollen. Eine solche Regelung bewertete Lahbib in der EU als einen „entscheidende(n) Schritt vorwärts“.

S & D-Politikerin Regner: Machtverhältnisse müssen sich ändern

LIBE-Ausschuss-Mitglied Verena Mertens (PPE) stellte heraus, das Strafrecht dürfe nicht übersehen, wenn Menschen aus Angst erstarren, schweigen oder unter Einfluss von Alkohol, Drogen und K.o.-Tropfen hilflos werden. Fehlender Widerstand bedeute nicht Zustimmung. Dennoch würden mehrere EU-Länder immer noch Anwenden von Gewalt, Drohungen oder physische Abwehr zu stark in den Mittelpunkt rücken, das werde den Opfern nicht gerecht. Daher setze der Report „ein wichtiges, politisches Signal“. Man beabsichtige, Schutzlücken zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass „Betroffene in ganz Europa vergleichbare Standards“ haben.

Die österreichische S & D-Politikerin Evelyn Regner, bis 2024 EP-Vize-Präsidentin und bis 2022 Vorsitzende des FEMM-Komitees, machte deutlich, dass die Debatte um die Nur Ja heißt Ja-Regel die „Selbstbestimmung über den eigenen Körper“ thematisiere. Jeder, der das nicht verstehe – und respektiere -, sei übergriffig. Darüber hinaus handle es sich auch darum, „Machtverhältnisse zu verändern“, denn sexuelle Übergriffe stellten immer auch Machtausübung und Kontrolle dar. Diese seien Teil eines Systems, das besonders Frauen zwinge, sich immer erneut „zu rechtfertigen, zu erklären, zu beweisen“, dass sie Widerstand geleistet hätten. Regner warf die Frage auf, weshalb die Verantwortung weiterhin bei denen liege, die sich zu wehren hätten. Stattdessen habe man das Einverständnis nachzuweisen. Um von Gerechtigkeit zu reden, müsse man die Macht anders verteilen, „von denen, die sie ausnutzen (…), hinzu denen, die geschützt werden müssen“. Dafür sei es erforderlich, das Strafrecht entsprechend in allen Ländern der EU zu reformieren.

Verts/ ALE: Schweigen von Opfern wurde jahrelang ignoriert

Aus Sicht von FEMM-Mitglied Maria Noichl (S & D), bis 2025 Bundesvorsitzende der SPD Frauen, bildet die Konsensregel „das einzige wirklich faire Rechtsprinzip“ bei Sexualkontakten. Noichl lenkte den Blick auf die Ehegatten und Partner der Frauen als den Haupttätern bei Vergewaltigungen. Diesen sollte bewusst sein, dass gemäß dem von den EU-Parlamentarier/innen empfohlenen Grundsatz aus einem einmal unterschriebenen Ehevertrag nicht ein „lebenslanges Zugriffsrecht auf einen Frauenkörper" folge. Auch Ehefrauen hätten noch immer das Recht, über einen Sexualkontakt zu entscheiden, und ohne eine echte Zustimmung sei es eine Vergewaltigung.

Das Mitglied im FEMM-Komitee Mélisse Camara (Verts/ ALE) kritisierte, das Schweigen der Opfer sei lange Zeit ignoriert worden, da es nicht mit dem Bild übereinstimme, das man sich gewöhnlich von Gewalt mache, es bringe „tief verwurzelte Herrschaftsbeziehungen“ durcheinander. Man habe betroffene Frauen alleingelassen, Feminist:innen hätten schon lange Alarm geschlagen. Die Gewalttaten stünden nicht isoliert da und würden sich „in ein System patriarchaler Gewalt“ einschreiben. Trotzdem hätten mehrere Länder – darunter Italien, Ungarn und das Baltikum (Anm. d. Red.) - den Konsens noch nicht ins Zentrum der Gesetze gestellt. Camara erklärte, die EP-Debatte trage nicht rein fachlichen Charakter, sie sei „eine politische Entscheidung“ und habe „sehr konkrete Konsequenzen für diejenigen, die wir schützen sollen“.

The Left: Reaktionäre Kräfte versuchen, Frauen ins Private zu verbannen

Die Vize-Vorsitzende des Unterkomitees für Menschenrechte Isabel Serra Sánchez (The Left) wandte sich gegen die rechtsextremen Abgeordneten, die darauf beharrten, die von den Frauen bezeugte Wahrheit zu leugnen und zu behaupten, sie würden falsche Anschuldigungen vorbringen. Dieses Verhalten ziele darauf ab, dass alles in der Art weiterläuft wie bisher. Doch „obwohl die Kräfte der Reaktion uns Frauen unterwerfen, uns in den Privatbereich zurückschicken wollen“, könnten sie den Feminismus nicht aufhalten, dieser eröffne trotz unsicherer Zeiten „Horizonte für die gesamte Menschheit“. Es gebe bei jüngeren Jahrgängen einen Konsens, dass Sexualbeziehungen auf „guter Behandlung, Einvernehmen, Gleichheit und Respekt“ gründen müssten.

Das EP ruft die Kommission erneut auf, wie schon bei der Gesetzesinitiative 2021, einen Entwurf für einen Ratsbeschluss vorzulegen, der geschlechtsspezifische Gewalt auf Grundlage des EUV als EU-Straftat festschreibt, um eine einheitliche, effektivere Herangehensweise im Kampf gegen eine der in Europa am weitesten verbreiteten Verbrechen zu gewährleisten. Die angestrebte Regelung soll auch im digitalen Raum für nicht-einvernehmliche Sexualakte gelten, z.B. simulierte Vergewaltigungen oder erzwungene geschlechtliche Interaktionen. Grundsätzlich müsse es einen bestätigenden, unzweideutigen Konsens geben, demgegenüber dürften Schweigen, fehlende verbale Abwehr oder körperlicher Widerstand nicht als Zustimmung interpretiert werden. Ebenso wenig sei die Einwilligung aus einem früher bezeigten Einverständnis, vorherigen sexuellen Handlungen oder einer aktuellen bzw. zurückliegenden Partnerschaft mit dem Täter abzuleiten.

Gesetze sollen Begleitumstände und Trauma-Reaktionen berücksichtigen

Die EP-Politiker:innen treten dafür ein, dass das Einvernehmen im Kontext der Begleitumstände einzuschätzen sei, wobei Gewalt, Drohung, Täuschung, Machtmissbrauch, Angst, Einschüchterung, Rauschzustände, Bewusstlosigkeit, Verabreichen chemischer Substanzen oder andere verletzliche Situationen verhindern könnten, freiwillig und unmissverständlich ein solches Einverständnis zu erklären. Bekannte Trauma-Reaktionen, wie Schockstarre oder Unterwerfung, seien in Gesetzen wie Rechtsprechung zu berücksichtigen. Die EU-Staaten hätten für die Betroffenen umfassende, vertrauliche medizinische Versorgung, sexuell-reproduktive Gesundheitsdienste, sichere, legale Schwangerschaftsabbrüche, langfristige Trauma-Behandlung und psychosoziale Hilfen zu gewährleisten. Die EU-Parlamentarier:innen drängen die EU-Länder, Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, medizinisches Personal, Fachleute in Gesundheitsfürsorge und sozialen Diensten regulären, effektiven Schulungen zu unterziehen, um sekundärer Viktimisierung vorzubeugen und schädliche Geschlechter-Stereotype zu vermeiden. Weiterhin soll die EC 2026 Leitlinien für eine geschlechter-sensible, konsensbasierte Sexualerziehung vorstellen und über die ganze EU hin Aufklärungskampagnen durchführen.

Die Grünen: Schutzlücken im deutschen Recht, viele Fälle bleiben straflos

Wenige Tage vorher (23. April) brachte die Grünen-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf (Drs. 21/ 5480) ins Parlament ein, in dem sie verlangen, das Strafrecht zugunsten einer konsensbasierten Regelung bei sexuellen Übergriffen, Nötigungen und Vergewaltigungen zu ändern. Das im bundesdeutschen Strafrecht zugrunde gelegte Konzept sexueller Übergriffe setze im Wesentlichen „das Vorliegen eines erkennbar entgegenstehenden Willens der betroffenen Person“ voraus. In der praktischen Anwendung würden sich daraus jedoch „erhebliche() Schutzlücken“ ergeben, und es genüge auch nicht Deutschlands völkerrechtlichen Verpflichtungen, heißt es in dem Entwurf. Zahlreiche Fälle nicht einvernehmlich erfolgter Sexualakte blieben straflos oder seien mit beträchtlichen Schwierigkeiten für Nachweise verbunden. Als Folge der gesetzgeberischen Entscheidung scheine sexuelle Selbstbestimmung strafrechtlich weniger gut geschützt als z.B. Eigentum an Sachwerten.

Um diesem Missstand Abhilfe zu verschaffen, schlagen die Grünen vor, den Grundtatbestand als eine ohne Einverständnis der/s Betroffenen an diesem/r vorgenommene sexuelle Handlung zu kennzeichnen. Gewalt, Drohung, Machtmissbrauch und Einsatz gefährlicher Werkzeuge bzw. Mittel wirken der Vorlage zufolge straferschwerend, fahrlässig handelt, wer bei einem sexuellen Akt mindestens leichtfertig den Mangel eines Einverständnisses vonseiten der anderen Person verkennt. Die SPD stellte sich in der ersten Lesung der Vorlage hinter die Konsens-Regel als erforderliche Anpassung des Strafrechts an die Lebenswirklichkeit vieler Betroffener und sprach sich für einen Paradigmenwechsel aus. Die Linken unterstützten den Vorschlag unter Hinweis auf die vom Gesetz Frauen zugemutete Beweislast, viele nicht erfasste Konstellationen, geringe Anzeige- und Verurteilungsraten sowie eine neuere Civey-Umfrage, wonach eine Mehrheit der Bevölkerung die Ja-heißt-Ja-Regel als positiv wertet. Der Entwurf wurde zur ausführlicheren Beratung an die Fachgremien unter Federführung des Rechtsausschusses überwiesen.





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