SCHUTZ VOR GESCHLECHTSSPEZIFISCHER GEWALT [UPDATE] : Koalition plant „Nur Ja heißt Ja“ für Jugendliche als ersten Schritt

16. April 2026 // Ulrike Günther

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist stark verbreitet und betrifft als Thema die ganze Gesellschaft: Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) hat in der Befragung der Bundesregierung einen Katalog von Gesetzesvorhaben vorgestellt, mit denen die Koalition den Gewaltschutz stärkt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (Union) hebt gegenüber der Fachleute-Gruppe des Europarats GREVIO die Fortschritte beim Bekämpfen von geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt hervor. Hubig stellt schärfere Strafen für schwere Vergewaltigungen in Aussicht.

Justizministerin Hubig hat vor, Vergewaltigungen schärfer zu bestrafen. - Bild:  Wikimedia/ Sven Teschke
Justizministerin Hubig hat vor, Vergewaltigungen schärfer zu bestrafen. - Bild: Wikimedia/ Sven Teschke

zwd Berlin. Gewalt gegen Frauen, im Internet wie im analogen Raum, sei „ein Massenphänomen“ geworden, betonte Bundesjustizministerin Hubig (SPD) in ihrer Eingangs-Stellungnahme bei der Befragung der Bundesregierung am Mittwoch. Über weite Strecken als „privates Problem der Betroffenen“ abgetan, bilde an Frauen verübte Gewalt ein Thema für alle, für die Gesellschaft. Um die Angriffe zu bekämpfen, verfolge die Koalition ein Gesamtkonzept „zum Schutz vor digitaler, psychischer und natürlich physischer Gewalt“. Laut Hubig befindet sich der Regierungsentwurf für ein digitales Gewaltschutzkonzept seit voriger Woche im Prozess der Ressortabstimmung.

Digitales Gewaltschutzgesetz stellt sexualisierte Deepfakes unter Strafe

Demnach sollen künftig „unerträgliche Formen“ von digitaler Gewalt strafbar sein, wie Videos von Vergewaltigungen zu verbreiten, voyeuristische Aufnahmen beim Saunabesuch oder sexualisierte Deepfakes. Auf der Grundlage der Gesetzesregelungen würden sich Betroffene leichter zur Wehr setzen, einfacher an Informationen hinsichtlich der Accounts und deren Inhaber:innen gelangen und die Online-Konten, bei Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung, auch sperren lassen können. Ministerin Hubig beurteilt Digitalgewalt u.a. deshalb als eine wichtige, mit rechtlichen Mitteln aufzuarbeitende Problematik, da sie inzwischen eine enorme Verbreitung gefunden habe. Wie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und die neuere Dunkelfeldstudie Lebenssituation und Belastung im Alltag (LeSuBiA) zeigten, seien rund 20 Prozent Frauen sowie 13 Prozent Männer davon betroffen.

Elektronische Fußfesseln sollen Frauen Schutz vor Femiziden bieten

Die im Februar in erster Lesung im Bundestag debattierte (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete) Ergänzung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG, Drs. 21/ 4082), welche elektronische Fußfesseln für Gewalttäter einführt, werde „Frauen vor Femiziden schützen“, erklärte Hubig. Überdies habe das Bundeskabinett noch im März (in seiner 38. Sitzung) einen Gesetzesvorschlag beschlossen, der die Rechte von Opfern schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten auf eine psychosoziale Prozessbegleitung stärke. Dadurch könnten nun auch Betroffene von häuslicher Gewalt in Straf- und Ermittlungsverfahren psychosozial begleitet und betreut werden, um diese – trotz der häufig hohen Belastungen, die sie bedeuten - gut zu durchlaufen.

Ein weiterer Gesetzentwurf, den die Justizministerin am Dienstag an die Frühkoordinierung weitergeleitet habe, sieht nach ihren Angaben vor, dass Gewalt beim Sorge- und Umgangsrecht in größerem Maße zu berücksichtigen sei. Und noch im April werde das Bundesjustizministerium (BMJV) eine Vorlage zur Gesetzesreform für familiengerichtliche Verfahren präsentieren, die z.B. den Aufenthaltsort von Opfern häuslicher Gewalt in Gerichtsprozessen sicherer schützen werde. Auch der Gesetzentwurf zum Speichern von IP-Adressen, den das Kabinett in der folgenden Woche bewilligen werde, ziele darauf ab, den Schutz vor Gewalt zu verbessern.

Hubig: EU-Regulierung von Online-Portalen ist ein „gutes Signal“

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carmen Wegge wies auf den Einsatz der Sozialdemokrat/innen für ein „schlagkräftiges digitales Gewaltschutzgesetz“ in der vorigen Legislaturperiode hin. Auf ihre Frage führte Justizministerin Hubig näher aus, dass das auf Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag aufbauende Gesetz sowohl das Anfertigen als auch das Verbreiten pornografischer Deepfakes unter Strafe stelle. Darüber hinaus beabsichtige das BMJV, gerichtliche Anordnungen für den zivilrechtlichen Schutz zu ermöglichen. In Reaktion auf Wegges Einwurf, man müsse bei digitaler Gewalt, die überwiegend auf Internet-Portalen sozialer Medien stattfinde, eigentlich deren Betreiber:innen regulieren, machte Ministerin Hubig deutlich, eine solche Einflussnahme erfolge auf der europäischen Ebene.

Sie nannte es ein „gutes Signal“, dass diese Regulierung nun (über den Digital Services Act, Anm. d. Red.) durchgesetzt werde. Das geplante Gesetz für digitalen Gewaltschutz werde es gestatten, die Online-Portale anzuschreiben, die daraufhin Auskünfte über die Besitzer:innen der jeweiligen Accounts erteilen müssten, vorausgesetzt ein Gericht habe den Fall ausführlich geprüft und eine entsprechende Anordnung getroffen. Der jetzt erarbeitete, über 200-seitige Entwurf folge auf eine unter ihrem liberalen Amtsvorgänger Dr. Marco Buschmann erstellte Diskussionsvorlage, die aber bei der Anhörung der Länder und Verbände auf zahlreiche Kritik gestoßen sei. Der neue Gesetzesvorschlag ist aus Sicht von Hubig sehr gut und habe auch „viel Zuspruch erfahren“.

Minister:innen sind über „Ja heißt Ja“-Grundsatz für Jugendliche einig

Der Linken-Politiker Luke Hoß problematisierte die geltenden Regelungen im Sexualstrafrecht, die bisher eine Vergewaltigung erst anerkennen, wenn das Opfer ausdrücklich den Geschlechtsakt abgelehnt hat („Nein heißt Nein“), und offensichtlich u.a. diejenigen Fälle nicht erfassen, in denen die Täter Frauen Betäubungsmittel verabreichen, so dass sie gar nicht imstande wären, die Gewalttat zurückzuweisen. Von Hoß darauf angesprochen, ob sie es für nötig halte, anstelle der derzeitigen Bestimmung das sog. Konsensprinzip ins Strafrecht aufzunehmen, informierte Hubig, das BMJV werde ein Gesetz vorschlagen, um für den Gebrauch von K.o.-Tropfen oder anderen chemischen Substanzen bei Vergewaltigung die Strafen zu verschärfen.

Nach Aussagen von Hubig funktioniert die bislang gültige Regelung im Vergleich mit den früheren Kriterien, dass bei Vergewaltigungen immer ein Gewaltakt vorliegen müsse, der bei den Betroffenen einen Widerstand breche, in der Praxis zwar gut. Dennoch habe sie selbst sich dafür eingesetzt und sei sich mit Bundesfamilienministerin Prien und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (Union) darüber einig, besonders für Jugendliche die Konsensregel, d.h. das „Nur Ja heißt Ja“ verbindlich zu machen und als nächsten Schritt umzusetzen. Mit den von Hoß aufgrund der für Erwachsene weiter ungelösten Frage zitierten Vorbildern Frankreich und Spanien, welche die Konsensregelung 2025 bzw. 2022 ins Strafrecht aufnahmen, habe sie sich mit Blick auf die Möglichkeit beschäftigt, diese ins bundesdeutsche Recht zu übertragen. Hubig versicherte, am Thema zu arbeiten, und bezeichnete die erste, anvisierte Stufe als richtig, auch damit man die Vorgaben aus der Istanbul-Konvention (IK) noch besser erfülle.

Gewalt gegen Frauen tritt durch alle Schichten und Kulturen hin auf

Nachdem rechtsextreme Abgeordnete in der Debatte mehrfach versucht hatten, sexualisierte Gewalt gegen Frauen vorrangig auf einen vorgeblichen kulturellen Hintergrund der Täter zu reduzieren, und der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Hakan Demir von der Justizministerin erbat, den Sachverhalt klarzustellen, unterstrich Hubig einerseits, dass die gegen Frauen gerichteten Gewalttaten, wie Statistiken belegten, vornehmlich von Männern verübt, andererseits, dass sie „durch alle Schichten, durch alle Kulturen und in allen kulturellen Zusammenhängen“ auftreten würden. Forschungsbezogene wie kriminologische Daten bestätigten, dass das Phänomen durch sämtliche Nationalitäten hindurch verbreitet sei und zum weitaus größten Teil durch Männer verursacht werde.

Schon vorher hatte Hubig schärfere Strafen bei schweren Vergewaltigungen in Aussicht gestellt. Wie die Welt am Sonntag (11. April) berichtete, habe die Justizministerin neben höheren Mindeststrafen für die Verwendung von Betäubungsmitteln auch gefordert, „Strafen für Vergewaltigungen durch mehrere Täter“ und Vergewaltigungen mit Schwangerschaftsfolge anzuheben. Eine bundesweite Abfrage in den Ländern habe für 2025 einen stärkeren Anstieg bei der Zahl von Vergewaltigungsdelikten ergeben, insgesamt 13.920 polizeilich gemeldete Fälle, 1.149 mehr als 2024. Nach Daten der PKS hätten damit Gewalttaten aus dem Feld seit 2018 (8.106 Fälle) um weit mehr als zwei Drittel (71,7 Prozent) zugenommen.

Prien: Gesetze verwirklichen Empfehlungen von Kommission

Familienministerin Prien empfing am Montag die Gruppe von Fachleuten des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO), die sich im Rahmen des regulären Monitoring-Verfahrens bis Freitag einen Eindruck von der erreichten Stufe bei der Verwirklichung der IK in der Bundesrepublik verschafft. Prien hob bei der interministeriellen Auftaktveranstaltung die Bedeutung der von GREVIO geleisteten Arbeit als „wichtige(n) Beitrag zur europaweiten Umsetzung“ der IK hervor. Das Monitoring sorge für „internationale Vergleichbarkeit“ und zeige Unterschiede zwischen Vertragsstaaten auf. Wie das Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) mitteilte, trifft sich das 15-köpfige Expert/innen-Team mit Vertreter/innen der Koalitionsregierung, der Länderregierungen von Berlin, Bremen, Baden-Württemberg und Thüringen sowie der Zivilgesellschaft zu Gesprächen.

Die von der Kommission erstellten Berichte und ihre Empfehlungen würden eine wesentliche Orientierung darstellen, um Lücken zu beseitigen und Maßnahmen zielgerichtet weiterzuentwickeln, so die Ministerin. Die Bundesrepublik habe seit dem vorigen Staatenbesuch von GREVIO zahlreiche Ratschläge der Fachleute realisiert, z.B. die Gewaltschutzstrategie (2025 – 2030) aufgelegt und die Koordinierungsstelle zur IK (im BMBFSFJ) eingerichtet, überdies Gesetzesänderungen vorgenommen, wie über das (im Februar 2025) neu geschaffene Gewalthilfegesetz für einen gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung (GewHG) und die eingeleitete Reform des GewSchG für elektronische Fußfesseln und verpflichtende Täterarbeit bei häuslicher Gewalt.

Bündnis Istanbul-Konvention: Umsetzung der IK bleibt unverbindlich

Die Bilanz sei ernüchternd, schrieb demgegenüber das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) in einer aktuellen Bewertung des bundesdeutschen Reports vom April, in dem das BMBFSFJ federführend für die Bundesregierung im Oktober 2025 die Fragen der Fachleute-Gruppe aus der ersten thematischen Evaluierungsrunde unter dem Motto „Vertrauen aufbauen durch Bereitstellen von Unterstützung, Schutz und Gerechtigkeit“ (Übers. d. Red.) beantwortete. Die Regierung liefere darin eine „idealisierte Version der Wirklichkeit“, monierte das BIK. Zentrale Schutzlücken würden bestehen bleiben und es fehle an Verbindlichkeit, ein „intersektionaler und nachhaltiger Gewaltschutz“ befinde sich weiterhin in Gefahr. In ihrem gleichzeitig mit dem staatlichen Umsetzungsreport bei der GREVIO-Kommission eingereichten Alternativbericht kritisierte das BIK, die Verwirklichung der IK bleibe trotz einer Zunahme von Gewalt gegen Frauen „fragmentiert und unverbindlich“.

Vor allem vulnerable Gruppen, wie Frauen mit Einschränkungen, Geflüchtete, Sinti- und Roma-Frauen und LGBTQI+ hätten einen erschwerten Zugang zu Hilfsangeboten. Antifeminismus, Rechtspopulismus und Mittelstreichungen im Sozialbereich würden den Schutz von Betroffenen zusätzlich gefährden. Außer der Gewaltschutzstrategie und der Koordinierungsstelle nach der IK zählte das BMBFSFJ die 2022 im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) geschaffene Berichterstatterstelle geschlechtsspezifische Gewalt als neuere Maßnahme für Schutz, Vorsorge und Strafverfolgung seit dem Basisevaluierungsbericht (2022) auf, als Anpassungen an die IK die in den Bundeslagebildern des Bundeskriminalamtes (BKA) zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen (seit 2023) gebrauchten Definitionen von Partnerschafts- und innerfamiliärer Gewalt sowie die auf Opfererlebnisse zentrierte Bevölkerungsbefragung LeSuBiA. Die Ergebnisse dieser Evaluierungsrunde wird die Expert/innen-Gruppe voraussichtlich vor Ablauf des Jahres vorstellen.

LeSuBiA (vgl. zwd-Portal und zwd-POLITIKMAGAZIN Nr. 410) zufolge haben 17,8 Prozent der bundesdeutschen Frauen in ihrem Leben mindestens einen sexuellen Übergriff erlitten (Männer: 4,8 Prozent), in den zurückliegenden 5 Jahren traf das auf 4,0 Prozent zu (Männer: 1,4 Prozent). 5,8 Prozent aller weiblichen Personen wurden schon einmal zum Sexualakt gezwungen (Männer: 0,6 Prozent), im 5-Jahres-Zeitraum wurden 1,5 Prozent der Frauen Opfer von Vergewaltigungen (Männer: 0,2 Prozent). Die Quote, mit der sexuelle Übergriffe inklusive Vergewaltigungstaten zur Anzeige gelangen, ist dabei äußerst gering. Sie beträgt bei Frauen 3,0 Prozent, bei Männern mehr als viermal so viel (14,5 Prozent). Über 98 Prozent der psychischen und körperlichen Gewalttaten wie der sexuellen Übergriffe gegen Frauen werden von männlichen Tätern begangen, bei digitaler Gewalt sind es 64,2 Prozent.

DIMR: Femizide müssen als strukturelle Gewalt anerkannt werden

In dem im Dezember als Unterrichtung an das Parlament überstellten Menschenrechtsbericht 2025 (Drs. 21/ 3240) sprach sich das DIMR für einen ganzheitlichen Ansatz nach den Vorgaben der IK aus, um Femizide als „äußerste() Form geschlechtsspezifischer Gewalt“ zu bekämpfen. Wie das BIK resümiert auch das DIMR - unter Rückgriff auf Erkenntnisse aus dem Monitor Gewalt gegen Frauen (Dezember 2024) – dass der Bundesrepublik „wichtige gesetzliche Regelungen und flächendeckende, verbindliche Strukturen“ sowie erforderliche Ressourcen fehlten, um das Recht von Mädchen und Frauen auf ein Leben ohne Gewalt zu realisieren. Auch Vorsorge vor geschlechtsbezogener Gewalt einschließlich Femiziden sei zu wenig in der öffentlichen Wahrnehmung wie bei bisherigen Schutzmaßnahmen präsent. Um Femizide zu verhindern, seien diese als „strukturelle Gewalt“ anzuerkennen.

Das DIMR verweist darauf, dass die Expert:innen-Gruppe GREVIO bei vorbeugenden Maßnahmen effektiven Gewaltschutz in den Mittelpunkt rücke. Die Vertragsstaaten der IK seien verpflichtet, geschlechtsspezifische, tödliche Gewalttaten gegen Mädchen und Frauen nach einem einzurichtenden System zu analysieren, z.B. durch einen Überprüfungsmechanismus von letaler häuslicher Gewalt. Das Institut schlägt u.a. vor, Schutzlücken beim GewHG – wie ein auf Frauen, Kinder und Trans* beschränkter Personenkreis, eine enge Interpretation des Gewalt-Begriffs oder fehlende Verbesserungen für gewaltbetroffene Migrantinnen - rasch zu füllen, eine ausreichende, langfristige Finanzierung von Frauenhäusern und -beratungsstellen zu gewährleisten und vorhandene Konzepte der Gefahrenanalyse und des Gefahrenmanagements zu untersuchen, gezielt für geschlechtsspezifische Gewalt und hinsichtlich Femiziden weiterzuentwickeln und die Standards gesetzlich zu verankern. Das Menschenrechts-Institut rät ebenfalls, Täterarbeit bedarfsgerecht auszubauen, beim BKA Kriterien zur Einordnung geschlechtsspezifischer, tödlicher Delikte gegen Frauen einzuführen und qualifizierte Fortbildungen zum Thema für Polizei- und Justizbeamt:innen verpflichtend zu machen.

Artikel als E-Mail versenden